- Staatsschutz
- Staats|schutz 〈m. 1; unz.; Pol.〉1. Schutz des Staates vor politisch motivierten Attentaten u. Verbrechen2. Gesamtheit der Maßnahmen zum Staatsschutz (1)
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Staats|schutz, der <o. Pl.>:Schutz des Staates.* * *
Staats|schutz,gegenüber dem Verfassungsschutz umfassenderer, gesetzlich aber nicht fixierter Begriff, der alle diejenigen staatlichen Einrichtungen, Vorkehrungen und Maßnahmen umfasst, die dazu bestimmt sind, den rechtlichen wie tatsächlichen Bestand eines bestimmten Staates gegen Angriffe von innen und von außen zu schützen. Staatsschutzbehörden sind die Nachrichtendienste (Bundesnachrichtendienst, Militär. Abschirmdienst, Verfassungsschutzämter) sowie die Polizeibehörden (politische Polizei), Staatsanwaltschaften und Gerichte (Staatsschutzkammern bei den Landgerichten, Staatsschutzsenate bei den OLG, in deren Bezirk sich der Sitz einer Landesregierung befindet), soweit sie mit der Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten befasst sind.* * *
Staats|schutz, der: Schutz des Staates.
Universal-Lexikon. 2012.